Förderverein der FF Sinstorf e.V.
Am 17.02.2006 wurde der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Sinstorf e.V. gegründet. Die Gemeinnützigkeit des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Sinstorf e.V. ist steuerrechtlich anerkannt.
Vereinsaufgabe
Der gemeinnützige Verein hat die Aufgabe, die Arbeit der Freiwillige Feuerwehr und Jugendfeuerwehr Sinstorf zu unterstützen. Die Freiwillige Feuerwehr Sinstorf leistet rund um die Uhr einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit in Sinstorf und Umgebung. Damit das so bleibt, ist die Nachwuchsgewinnung durch die Jugendfeuerwehr von großer Bedeutung.
Hierbei unterstützt der Förderverein u.a. durch die Beschaffung von Mitteln für technische Geräte, die Unterstützung der Ausbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Ein besonderes Projekt, das nur durch den Förderverein und die Unterstützung durch Spender realisiert werden konnte, ist die Anschaffung und Unterhaltung eines Fördervereinsautos. Das Fahrzeug wird insbesondere bei der Jugendfeuerwehr für Dienste, Ausfahrten und Besichtigungen benötigt.

Wir brauchen Ihre Unterstützung!
…ob aktiv in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr oder als Spender und Förderer. Mit Ihrem Beitrag können Sie uns und Ihre Sicherheit unterstützen.
Mit einer monatlichen Spende von 5 € oder mehr können sie Fördermitglied werden. Durch Ihre Mitgliedschaft können langfristige Projekte geplant und durchgeführt werden. Fördermitglied kann jede/r Interessierte werden, für Informationen stehen der Vereinsvorstand und die einzelnen Feuerwehrkameraden gern zur Verfügung.
Sie können uns auch durch einmalige Spenden unterstützen:
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Sinstorf e.V
IBAN: DE11 2005 0550 1380 1247 58
BIC: HASPDEHHXXX
Im Verwendungszweck bitte Name und Adresse nicht vergessen.
Spenden an den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Sinstorf sind steuerabzugsfähig. Bei Spenden über 300 Euro senden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zu.
Spenden bis zu 300 Euro können ohne Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt eingereicht werden. Alles, was Sie für den vereinfachten Spendennachweis bis 300 Euro nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV brauchen, ist eine Kopie Ihres Kontoauszuges.
Die Satzung des Fördervereins finden Sie hier.